Neben der Erfüllung von steuerlichen Pflichten, dient der Jahresabschluss dazu durch Steuergestaltung das Optimale für sie rauszuholen. Eine zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses ist Basis für fundierte zukünftige unternehmerische Entscheidungen.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen, entweder als Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder als Bilanz. Der Jahresabschluss muss fristgerecht an das Finanzamt übermittelt werden, in der Regel ist dies nur noch auf elektronischem Wege möglich.
Wenn Sie Zeit und Nerven bei der Jahresabschlusserstellung sparen wollen, nutzen Sie die Unterstützung durch unsere Kanzlei. Damit gehen Sie auch auf Nummer sicher, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.